sortieren spart Geld

Vorrang für Recycling

Die überarbeitete Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) nimmt bereits seit dem Jahr 2017 Gewerbetreibende verstärkt in die Pflicht, indem sie zur getrennten Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gewerblichen Abfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen verpflichtet.

 

Grundsätzlich gilt: Recycling hat immer Vorrang! Folgende Abfallfraktionen sind dafür definiert:

  • Holz
  • Papier 
  • Metall 
  • Kunststoff
  • Biomüll
  • Glas
  • Textil

Die notwendige Trennung in die sieben Abfallfraktionen gelingt nicht immer einwandfrei. Die verbleibenden Abfallgemische dürfen laut Gesetzgeber nur noch vorbehandelt und aufbereitet entsorgt werden. Diese ab 01.01.2019 verpflichtende, fachgerechte Entsorgung übernehmen wir als Fachbetrieb für Sie.

In folgenden Fällen kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden:

  • Unternehmen, die eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 % erreichen, dürfen die restlichen 10 % ohne weitere Vorbehandlung entsorgen (Dokumentationspflicht).
  • Die Vorbehandlung, Aufbereitung & Sortierung des Abfallgemisches ist technisch nicht möglich. Hierfür ist eine Bestätigung z. B. vom WZA zu erbringen (Nachweispflicht).
  • Die fachgerechte Entsorgung ist dem Unternehmen aufgrund der deutlich höheren Entsorgungskosten wirtschaftlich nicht zumutbar (Nachweispflicht).

Trifft einer der Punkte für Sie zu, sollten Sie aktiv werden und einen Ausnahmefall beantragen. Haben Sie Fragen zur Ausnahmeregelung?

Wir unterstützen Sie gern